Was tun wenn's brennt?

Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft sagen wir uns, dass bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch oft recht damit. Dennoch sollten einige Grundregeln auch auf einer “Spaziergangs-”Demo beherzigt werden, weil auch solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden sind.
Auf dem Weg zur Demo
Gehe nach Möglichkeit nie alleine auf eine Demo oder zu einer anderen Aktion. Es ist nicht nur lustiger mit Menschen unterwegs zu sein, die Du kennst und denen Du vertraust, sondern auch sicherer. Profimäßig ist es, zusammen hinzugehen und zusammen den Ort des Geschehens wieder zu verlassen. Sinnvoll ist es auch, in der Gruppe vorher das Verhalten in bestimmten Situationen abzusprechen. Dabei sollte Raum für ängste und Unsicherheiten einzelner sein. Während der Demo sollte die Gruppe möglichst zusammen bleiben. Achte auf angemessene Kleidung incl. Schuhe, in denen Du bequem und ggf. schnell laufen kannst. Steck einen Stift und ein Stück Papier ein um wichtige Details zu notieren (siehe unten: Das Gedächtnisprotokoll). Nimm eine Telefonkarte und ein paar Groschen mit, die Polizei ist zwar nach einer Festnahme verpflichtet, Dir auch dann 2 Telefonate zu gewähren, wenn Du kein Geld dabei hast, aber sicher ist sicher. Nimm Medikamente, die Du regelmäßig einnehmen musst, in ausreichender Menge mit. Besser Brille als Kontaktlinsen. Lass persönliche Aufzeichnungen, besonders Adressbücher zu Hause. überleg gut, was Du unbedingt brauchst. Alles andere kann im Falle einer Festnahme der Polizei nützen. Drogen jeglicher Art sollten weder vorher konsumiert, noch auf die Demo mitgenommen werden; schliesslich musst Du einen klaren Kopf bewahren und jederzeit in der Lage sein können, Entscheidungen zu treffen. Einen Fotoapperat brauchst Du auch nicht, Deine Fotos helfen im Falle einer Festnahme nur der Gegenseite!
Der Ermittlungsausschuss
Meist gibt es einen EA(Ermittlungsausschuss) dessen Telefonnummer durchgesagt oder per Handzettel verbreitet wird. Der EA kümmert sich vor allem um Festgenommene, besorgt für sie AnwältInnen. Wenn jemand festgenommen wurde, sollte sie/er sich beim EA melden. Wenn Du ZeugIn einer Festnahme wirst, versuch den Namen der/des Festgenommenen zu erfahren. Melde die Fest- nahme dem EA, damit ihr/ihm geholfen werden kann. Menschen, die nach einer Festnahme wieder freigelassen werden, sollten sich sofort beim EA zurückmelden und ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So ein Gedächtnisprotokollkann sehr nützlich sein, wenn nach einigen Monaten noch ein Verfahren eröffnet wird. (Auch die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!) Auch ZeugInnen von übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme, Prügelorgie, Wegtragen) des übergriffs, Namen der/des Betroffenen, ZeugInnen sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der Schläger (Oberlippenbart reicht nicht!). Dieses Gedächtnisprotokoll ist nur für den EA bestimmt, so es einen gibt, andernfalls erstmal sicher aufbewahren.
Bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch andere dazu auffordern. Spätestens jetzt heisst es, schnell Kettenzu bilden und wennÕs gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen. Oftmals können übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden.
Bei Verletzungen
Kümmere Dich um Verletzte und hilf mit, deren Abtransport gegenüber Greiftrupps abzusichern. Wende Dich an die Demo-Sanis, soweit vorhanden, oder organisiere mit FreundInnen selbst den Abtransport oder die Versorgung der Verletzten. Wenn Ihr ein Krankenhaus aufsuchen müsst, dann möglichst eins, das nicht mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht wird. Wichtig ist, auch dort keine Angabenzum Geschehen zu machen – oft schon haben Krankenhäuser mit der Polizei zusammengearbeitet und Daten weiter- gegeben. Deine Personalien musst Du, allein schon wegen der Krankenversicherung, korrekt angeben – aber darüberhinaus nix oder “Unfall im Haus” o.ä.
Bei Festnahmen
Mache auf Dich aufmerksam (”Scheisse” brüllen kann jedeR am lautesten!), rufe Deinen Namen, ggf. den Ort, aus dem Du kommst, damit Deine Festnahme dem EA mitgeteilt werden kann. Wenn Du merkst, dass kein Entkommen mehr möglich ist, versuche möglichst bald die Ruhe wiederzugewinnen und vor allem: ab diesem Moment sagst Du keinen Ton mehr!Nach der Freilassung sofort beim EA melden.
Wieder zuhause angekommen, schreib Dir so genau wie nur möglich die Umstände Deiner Festnahme auf und alles, an das Du Dich sonst in diesem Zusammenhang erinnern kannst, insbesondere mögliche ZeugInnen des Vorfalls. Nimm Kontakt auf zum EA, zu einer eventuellen Prozeßgruppe, einer Bunten Hilfe oder zur Roten Hilfe.
Beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über Eure Rechte, aber mit keinem Wortüber das, was Ihr oder Du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das erste mal, dass da ein Spitzel unter Euch ist, auch wenn Du ein gutes Gefühl zu allen hast. Achte auf andere und zeige Dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation noch schlechter klar kommen als Du, das beruhigt auch Dich. Redet darüber, dass es Sinn macht, ab sofort konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit Deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit der/die zuerst Freigelassene den EA informieren kann.
Auf der Wache
Gegenüber der Polizei bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Personzu machen, das sind ausschliesslich:

  • Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • (Melde-)Adresse
  • allgem. Berufsbezeichnung (z.B. “Student”, “Angestellte” o.ä.)
  • Geburtsdatum und Ort
  • Familienstand (z.B. “ledig”), Staatsangehörigkeit

(auch diese Angaben kannst Du natürlich verweigern, nur lieferst Du ihnen damit einen billigen Vorwand, Dich zu fotografieren, Dir Fingerabdrücke abzunehmen und Dich bis zu 12 Stunden festzuhalten – was sie aber, wenn sie wollen, ohnehin machen können. Ansonsten ist die Verweigerung der Personalien nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet Dich ein paar Hunderter Bußgeld)
Und das war’s dann aber auch maximal! Keinen Ton mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter…; einfach: gar nix!
Nach der Festnahme hast Du das Recht, zwei Telefongespräche zu führen. Nerv die PolizistInnen so lange, bis sie Dich telefonieren lassen, droh mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Nach der Freilassung weiteren Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und protokollieren lassen. Selbst aber nichts unterschreiben!
Im Verhör
Lass Dich nicht einwickeln. Lass Dich weder von Brutalos einschüchtern, noch von verständnisvollen Onkel-Typen weichlabern. Glaube nicht, die Beamten austricksen zu können. Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn Du auf der Wache sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit GenossInnen und AnwältIn noch möglich, auch wenn Dir die PolizistInnen erzählen, dass es besser für Dich wäre, jetzt sofort Aussagen zu machen: das ist gelogen! Auch keine “harmlosen” Plaudereien, “außerhalb” des Verhörs, z.B. beim Warten auf dem Flur o.ä., keine “politischen Diskussionen” mit den Wachteln: Jedes Wort nach Deiner Festnahme ist eine Aussage!
Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du garnix zu tun hast, möglicherweise auch Sachen, die Du nie tun würdest – halte bitte trotzdem die Klappe. Was Dich entlastet, kann jemanden anderen belasten, hat von zwei Verdächtigen einer ein Alibi, bleibt einer übrig. Auch Informationen darüber, was Du nicht getan hast, helfen dem Staatsschutz, ein Gesamtbild gegen Dich und andere zu konstruieren.
Es ist jedoch nicht nur ein Gebot der Solidarität gegenüber anderen und der Vernunft im Hinblick auf ein mögliches eigenes künftiges Strafverfahren, sondern darüberhinaus auch schlichtweg am einfachsten, am (relativ) “bequemsten”, am (relativ) “schmerzlosesten” für Dich in dieser Situation, total und umfassend gar nix zu sagen und von vorneherein den VernehmerInnen klar zu machen, dass Du umfassend die Aussage verweigerst. Nach den Fragen zur Person kommen oft erstmal ganz “unverfängliche” Fragen: “Wie lange wohnen Sie denn schon in…”; “Sind Sie mit dem Auto hergekommen?”; “Im wievielten Semester sind Sie?”… Und wenn sie merken, dass Du darauf, vielleicht auch widerwillig, noch eingehst und antwortest, werden sie ihre Chance wittern und gnadenlos weiterbohren, wenn Du auf andere Fragen nicht mehr antworten willst: “Was ist denn dabei, wenn Sie mir sagen, ob Sie mit xy zusammenwohnen?”; “Warum wollen Sie mir denn das nicht sagen?”; “Das lässt sich doch feststellen, wem das Auto gehört, das hält doch jetzt nur auf, wenn Sie es nicht von sich aus sagen” usw, usw… Sie werden keine Ruhe geben, solange Du überhaupt auch nur auf das Gespräch eingehst.
Völlig anders ist die Situation in dem Augenblick, in dem Du unmissverständlich klar machst, und zwar so eindeutig und monoton wie möglich, daß es jeder Schimanski kapiert, dass Du die Aussage verweigerst: Auf jede, aber auch jede Frage, eintönig wie eine kaputte Schallplatte: “Ich verweigere die Aussage!”. “Regnet es draussen?” – “Ich verweigere die Aussage!”; “Wollen Sie eine Zigarette/einen Kaffee?” – “Ich verweigere die Aussage!”; “Wollen Sie vielleicht mit jemandem anders sprechen?” – “Ich verweigere die Aussage!”… Keine Angst, niemand hält Dich für blöde, auch wenn Dein Gegenüber so tun wird. Er/sie wird im Gegenteil sehr schnell kapieren, dass es Dir ernst ist und Du nicht zu übertölpeln bist, dass Du genau weißt, was Du zu tun hast, und wird aufgeben. Das heißt für Dich auf jeden Fall erstmal raus aus der Verhörmühle und im besten Fall, daß Du nach hause gehen kannst.
Freilassen müssen sie Dich
bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung:
nachdem Du Deine Personalien angegeben hast und wenn Du einen Ausweis dabei hast eigentlich sofort; um zu überprüfen, ob Deine Angaben auch stimmen, können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.
bei Festnahmen als Tatverdächtiger:
spätestens um 24:00 Uhr des auf die Festnahme folgenden Tages (also maximal 48 Stunden), es sei denn, sie führen Dich einem Richter vor und dieser verhängt entweder Untersuchungshaft (nur bei schweren Straftaten und Flucht- oder Verdunklungsgefahr – bis zu 6 Monaten, aber auch länger) oder ordnet ein “Schnellverfahren” an (dazu mehr weiter unten, dann maximal eine Woche).
bei Vorbeugehaft (”Unterbindungsgewahrsam”):
wenn nach Auffassung der Polizei die Gefahr besteht, Du könntest Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen: bis zum Ende der Aktion, zu der Du wolltest (Demo, Widerstandstage,…), maximal je nach Bundesland zwischen 24 Stunden (so zur Zeit in Berlin) und 2 Wochen (Bayern, Sachsen…). Da die Polizeigesetze, in denen das festgelegt ist, ständig verschärft werden, solltest Du Dich vor einer Aktion in einem anderen Bundesland immer kundig machen, um keine überraschungen zu erleben.
Quelle + mehr Infos: Was tun wenn’s brennt? – Rechtshilfebroschüre der ROTEN HILFE e.V.