Aufruf zur digitalen Solidarität
Der § 219a verhindert, dass Ärzt:innen in Deutschland über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen. Immer wieder werden Ärzt:innen für das vermeintliche „Werben“ bzw. de facto die Weitergabe von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen rechtlich belangt. Wir solidarisieren uns mit allen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt*innen. In diesem Zusammenhang veröffentlichen wir hier die Informationsblätter, deren Weitergabe Kristina Hänel verboten wurde. weiterlesen>>